Allgemeine Hygieneregeln für Sportstätten in Nutzung durch den FV Amtsberg e.V.
Ab sofort gelten für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb aller Mannschaften des FV Amtsberg inkl. der sich in Spielgemeinschaften befindlichen Mannschaften die Hygienevorschriften der Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Sachsen vom 25. August 2020. Die Regeln gelten sowohl für Außensportstätten (Sportplätze Dittersdorf und Weißbach) bis zu einer max. Zuschauerzahl von 50 Personen, als auch für Innensportanlagen (Turnhallen Dittersdorf und Weißbach).
- Die Sportstätten grenzen sich wie folgt ab:
- Sporthallen Dittersdorf und Weißbach inkl. Eingangsbereiche, Kabinen, Sanitäranlagen.
- Sportplatz Dittersdorf umfasst die eingefriedeten Bereiche inkl. Spielfeld, Trainerbänke, Kiosk, und Zuschauerbereiche um das Spielfeld
- Sportplatz Weißbach umfasst das Spielfeld die Laufbahn, die Trainerbänke, sowie den Bereich unterhalb der Begrenzung Parkplatz inkl. Bolzplatz (ggf. als Zuschauerbereich). Nicht zum Sportplatz gehören die Bereiche des Parkplatzes vor der Sport- und Freizeithalle, als auch die Bereiche der öffentlichen Straße Gerichtsweg
- Grundsätzlich sind die Sportstätten für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb geöffnet. Der Zutritt wird nur für die Teilnehmenden erlaubt. Genereller Publikumsverkehr (Zuschauer, Begleitpersonen usw.) in Innensportanlagen wird untersagt.
- Die Anzahl der jeweils zugelassenen Spieler eines Wettkampfs bzw. einer Trainingseinheit hängt von der Wettkampf-/Trainingsstätte ab und muss die Einhaltung des Mindestabstandes von mind. 1,50 m garantieren. Demzufolge wird festgelegt, dass die Anzahl der Teilnehmer in Innensportstätten begrenzt wird auf:
- Turnhalle Weißbach: max. 25 Sportler
- Turnhalle Dittersdorf: max. 20 Sportler
- Für beide Sportplätze gibt es diesbezüglich keine Festlegung, es wird jedoch empfohlen, dass jedem Sportler eine Nutzfläche von mind. 20m² zur Verfügung steht, sodass auch hier die Abstandregeln gewahrt sind.
- Zuschauer dürfen sich nur in folgenden Bereichen aufhalten:
- Weißbach: Bolzplatz
- Dittersdorf: außerhalb der Barrieren, nicht hinter dem südlichen Tor
- An den Trainerbänken und auf den Spielfeldern haben sich nur das Schiedsrichterteam, die Spieler und Wechselspieler, die Trainer sowie die Mannschaftsbetreuer aufzuhalten.
- Die Einhaltung sichert der Verein bei Wettkämpfen durch den ausgewiesenen Verantwortlichen für Ordnung und Sicherheit.
• Der Mindestabstand ist auch in den Umkleidebereichen sowie Sanitärbereichen unbedingt einzuhalten. Gegebenenfalls sind diese durch die Mannschaften zeitlich versetzt zu nutzen.
- Wettkämpfe und Trainingseinheiten bei Mannschaftssportarten sind so zu konzipieren, dass der körperliche Kontakt auf ein Minimum beschränkt wird. Bei Übungsspielen und Wettkämpfen wird empfohlen auf zusätzliche körperliche Kontakte (gemeinsamer Torjubel u. ä.) zu verzichten.
- Speziell im Trainingsbetrieb ist ein Wechsel der Trainingspartner zu minimieren.
- Sämtliche Wettkampf- und Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen.
• Werden auf Außensportplätzen Spiele mit Publikum durchgeführt, ist die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern, außer zwischen Personen gemäß § 2 Abs. 2 SächsCoronaSchVO, einzuhalten.
• In Bereichen, in denen eine Unterschreitung des Mindestabstandes zu befürchten ist (Einlass, Erwerb von Speisen und Getränken o.ä.), wird eine Mund-Nasen – Bedeckung dringend empfohlen.
• Für Spiele mit Publikum liegt eine Besuchererfassungsliste aus, um im Falle eines späteren positiven SARS-CoV-2-Testes eines Teilnehmenden oder Besuchers die Gesundheitsämter bei der datenschutzkonformen und datensparsamen Erhebung von Kontaktdaten unterstützen zu können.
Diese Regelung tritt am 10.09.2020 in Kraft.
gez. Vorstand
FV Amtsberg e.V.
Vorsitzender: Jens Gläser, Dittersdorfer Str. 82b, 09439 Amtsberg, Tel. 03725/22118 Bankverbindung: Erzgebirgssparkasse BIC: WELADED1STB IBAN: DE11 8705 4000 3216 0008 25 Email: juergen.richter@fv-amtsberg.de Internet: http://www.fv-amtsberg.de