
11.03.2022
Aktuelles zur Saison 2021/22
In der Vorstandssitzung des KVF Erzgebirge vom 10.3.22 erfolgten Beschlüsse zur Fortsetzung des Spielbetriebs der Erwachsenen und A-Junioren. Für den Spielbetrieb B-Junioren und jünger waren keine Beschlüsse erforderlich, da gemäß des bisherigen Rahmenterminplans fortgesetzt wird. Die erforderlichen Aktualisierungen der Ansetzungen (Erwachsene und A-Junioren) sind bereits in Arbeit. Die Anzahl der erforderlichen Spiele der Ausscheidungsrunde im Sparkassen-Erzgebirgspokal (derzeit mindestens 4) erhöht sich noch in Abhängigkeit davon, wie viele Mannschaften der 1. Kreisklasse ihre Teilnahme am Sparkassen-Erzgebirgspokal melden (Meldeschluss 13.3.). Somit werden bis 14.3. die Spiele der Pokal-Auscheidungsrunde (27.3.) und die Nachholspiele (ab 27.3.) veröffentlicht.
Quelle: www.sfv-online.de
03.03.2022
Bereits ab Freitag (4. März) gelten deutliche Erleichterungen !
- Minderjährige dürfen für Vereinssport Innen- und Außensportstätten nutzen (keine Testpflicht, sofern regelmäßige schulische Testungen erfolgen)
- Volljährige dürfen für Vereinssport Innensportstätten unter “2G+” (ab 4.3.: 3G) und Außensportstätten unter “3G” (ab 4.3.: ohne G) nutzen. Für Zuschauer gilt “2G+” (ab 4.3. “3G” bis 1000 Zuschauer)
- Für Anleitungspersonal (Trainer/Übungsleiter/SR/SRA) gilt 3G. (ab 4.3.: ohne G)
- Die Betreiber sind zur Nachweiskontrolle / Kontakterfassung verpflichtet, außer bei Anwendung von 2G+ (ab 4.3.: keine Kontakterfassung mehr erforderlich)
- Hygienekonzepte / Festlegungen des Rechtsträgers sind zu beachten.
- Übersichtliche Auslegungen und ausführliche Hinweise sind in den Corona-FAQ des Landessportbundes Sachsen nachzulesen (aktuelles Update steht noch aus)
Bei Erreichen der Vorwarnstufe (Bettenbelegungen) sind Änderungen möglich!
- Bettenbelegung Normalstationen mit Cov.-19-Pat.: 1300 (2.3.: 920)
- Bettenbelegung Intensivstationen mit Cov.-19-Pat.: 420: (2.3.: 184)
Die 7-Tage-Inzidenzen in Deutschland (2.3.:1172), Sachsen (2.3.: 1171)
und im Erzgebirgskreis (2.3.: 1290) haben keine Auswirkungen für obige Festlegungen!
Quelle: https://www.kv-fussball-erzgebirge.de
05.02.2022
UPDATE 3. FEBRUAR 2022 | Keine Lockerungen für den Amateursport
Die neue sächsische Corona-Notfall-Verordnung ist verabschiedet und der Amateurfußball bleibt erneut auf der Strecke. Während in anderen Bundesländern Sport unter 3G-Bedingungen schon seit Monaten gängige Praxis ist, bleibt die Sächsische Staatsregierung hart und lässt Vereinssport nur für geimpfte und genesene Personen zu. Auch der vom Ministerium veröffentlichte “Stufenplan” vom 13. Januar 2022, der zumindest eine Perspektive in Aussicht stellte, fand in der neuen Verordnung keine Berücksichtigung. All das führt seit Monaten zu Verärgerung und Resignation in den sächsischen Vereinen. Die Folgen sind kaum vorhersehbar. Im Interview mit dem MDR haben der Generalsekretär des LSB, Christian Dahms, und Volkmar Beier vom SFV ihre Enttäuschung nochmal zum Ausdruck gebracht.
Quelle: www.sfv-online.de
Seit dem 14. Januar gilt in Sachsen:
- Kinder und Jugendliche (bis zum 18. Geb.) dürfen für Vereinssport Innen- und Außensportstätten nutzen (teilw. Testpflicht: siehe FAQ des LSB )
- Erwachsene (ab 18. Geburtstag) dürfen für Vereinssport Innensportstätten unter “2G +” und Außensportstätten unter “2G” nutzen. Für Zuschauer gilt “2G+”.
- Für Anleitungspersonal (inkl. SR/SRA) besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenen- oder Testnachweises (3G)
- Die Betreiber sind zur Kontrolle der jeweiligen Nachweise und zur Kontakterfassung verpflichtet.
- Hygienekonzepte und Festlegungen des Rechtsträgers der Sportstätte sind zu beachten.
- Sehr übersichtliche Auslegungen und ausführliche Hinweise sind in den Corona-FAQ (Stand 21. Januar) des Landessportbundes Sachsen nachzulesen!
Die aktuellen Erleichterungen gelten bis 6.2. und nur, solange keiner der folgenden drei Werte an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert wieder überschreitet:
- 7-Tage-Inzidenz (in Sachsen oder in einem Landkreis) : 1500
- Bettenbelegung Normalstationen mit Cov.-19-Pat. (in Sachsen): 1300
- Bettenbelegung Intensivstationen mit Cov.-19-Pat. (in Sachsen): 420
Somit gelten die Erleichterungen aktuell garantiert bis mindestens zum
9. Februar
(aufgrund der aktuellen Werte voraussichtlich noch deutlich länger)
Weitere Erleichterungen waren gemäß des vorab veröffentlichten Stufenplans
frühestens für ab dem 7. Februar mit Gültigkeit einer neuen Corona-Notverordnung
zu erwarten, sofern die Vorwarnstufe der Bettenbelegungen
(650 Normalbetten und 180 Intensivbetten) sachsenweit unterschritten wird.
Aktuell wäre dies sogar der Fall (siehe unten)!
!!!
Leider hat die Sächsische Staatsregierung beschlossen, ihren EIGENEN Stufenplan betreffs des Amateursports NICHT umzusetzen!
Trotz der seit dem 29. Januar gegebenen UNTERSCHREITUNG der Vorwarnstufe (siehe unten) wird also der Status “Breitensport (außen) ohne Einschränkungen möglich” mindestens bis zum 6. März NICHT erreicht werden!
WAS SOLL DAS ?
5.2. | 1388 | 906 | 480 | ||
4.2. | 1350 | 859 | 425 | 457 | 138 |
3.2. | 1283 | 771 | 353 | 437 | 134 |
2.2. | 1228 | 669 | 312 | 419 | 148 |
1.2. | 1206 | 649 | 286 | 419 | 154 |
31.1. | 1177 | 678 | 274 | 401 | 174 |
30.1. | 1157 | 622 | 218 | 361 | 167 |
29.1. | 1128 | 598 | 254 | 366 | 168 |
28.1. | 1073 | 546 | 240 | 382 | 192 |
27.1. | 1017 | 497 | 218 | 393 | 203 |
26.1. | 941 | 428 | 189 | 390 | 206 |