
Amtsberg, den 06.06.2020
Liebe Sportfreunde,
mit dem heutigen Tag tritt die neue Corona-Schutz-Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in Kraft. Demnach kann ab sofort unter Beachtung der Empfehlungen des SFV (vgl. Anlage) sowie unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln (vgl. Aushänge in und an Sportstätten) ein regulärer Trainingsbetrieb (inkl. Trainingsspiele) für uns als FV Amtsberg stattfinden.
Für den Trainingsbetrieb gilt weiterhin die zuletzt am 12.05.20 bekanntgegebene Einteilung der Sportplatznutzung. Das Training findet bis auf Widerruf nur in Weißbach statt, damit der Platz in Dittersdorf sich weiter regenerieren kann.
Als Vorstand empfehlen wir weiterhin die Aussetzung von Freundschaftsspielen und Freundschaftsturnieren.
Mit sportlichen Grüßen
Vorstand FV Amtsberg e.V.
Vorsitzender: Jürgen Richter, Hauptstraße 15, 09439 Amtsberg, Tel. 03725/22118 Bankverbindung: Erzgebirgssparkasse BIC: WELADED1STB IBAN: DE11 8705 4000 3216 0008 25 Email: info@fv-amtsberg.de Internet: http://www.fv-amtsberg.de

Stand: 4. Juni 2020
Empfehlungen zur Umsetzung eines Hygienekonzeptes
Die neue Corona-Schutz-Verordnung, in Verbindung mit den aktualisierten Hygieneauflagen, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt tritt am
6. Juni 2020 in Kraft und lässt neuen Interpretationsspielraum für das Sporttreiben im Freien zu. Demnach sind gemäß § 2 Satz 6 Abweichungen bezüglich der Kontaktbeschränkungen für das
„Sporttreiben im Freien“ unter gewissen Voraussetzungen möglich. Dafür ist es erforderlich, ein “eigenes schriftliches Hygienekonzept zu erstellen und umzusetzen.“ Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden oder Eigentümer bzw. Betreiber der Sportstätten weiter- gehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz sowie den Nutzungsbeschrän- kungen getroffen werden können. Prüfen Sie diese bitte regelmäßig. Diese sind obligatorisch.
Mit der folgenden Empfehlung möchte der Sächsische Fußball-Verband seinen Vereinen und den Fußballkreis- und Stadtverbänden eine Orientierung für die Umsetzung vereinsspezifischer Hygienekonzepte geben, um den Trainings- und Wettkampfbetrieb zu ermöglichen.
Unsere Empfehlungen werden laufend angepasst.
1 Organisatorische Empfehlungen
- Fahrgemeinschaften sollten nach wie vor ausgesetzt werden. Wir empfehlen auch weiter- hin die individuelle Anfahrt zum Training und zu Wettkämpfen. Ebenso ungeeignet ist der Einsatz von Minivans bzw. Mannschaftsbussen. Zudem ist auf touristische Sportreisen zu verzichten.
- Sportstätten dürfen nicht für den Publikumsverkehr (Zuschauer, Publikum usw.) geöffnet werden.
- Bei allen am Training Beteiligten sollte vorab der aktuelle Gesundheitszustand erfragt werden.
- Liegt eines der folgenden Symptome vor, sollte die Person dringend zu Hause bleiben bzw. einen Arzt kontaktieren: Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Er- kältungssymptome.
- Bei positivem Test auf das Coronavirus im eigenen Haushalt muss die betreffende Person mindestens 14 Tage aus dem Trainingsbetrieb genommen werden.
- Bei der Nutzung von Umkleide- und Sanitärbereichen sind die Verordnungen der kommu- nalen und städtischen Behörden maßgeblich. In jedem Fall ist bei der Nutzung von Um- kleide- und Sanitärbereichen der Mindestabstand einzuhalten.
- Enge Bereiche sind so umzugestalten oder der Zugang zu beschränken, dass der Min- destabstand eingehalten werden kann.
- Um die Distanzregeln einzuhalten, sollten derzeit keine sozialen Veranstaltungen des Ver- eins stattfinden. Dies gilt sowohl für Vereinsfeste, Turnierformen als auch für größere Ver- sammlungen.
- Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Be- deutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu mini- mieren. Individualtraining kann eine Option sein.
- Wir empfehlen die Benennung einer Ansprechperson (Hygienebeauftragte/Hygienebeauf- tragter) im Verein, die als Koordinator/Koordinatorin für sämtliche Anliegen und Anfragen zur Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes fungiert.
- Es wird empfohlen, alle Personen, die regelmäßig die Sportstätte betreten (Sportler/Sport- lerinnen/Trainer/Trainerinnen, weiteres Personal), über die Auflagen/Regeln zu belehren und dies zu dokumentieren.
- Darüber hinaus empfehlen wir die Sichtbarmachung der getroffenen Regeln im Rahmen des vereinsspezifischen Hygienekonzeptes (Schaukasten, Infotafel).
2 Empfehlungen zur Hygiene
- Es sind Vorkehrungen zu treffen, damit sich alle Personen nach Betreten der Sportstätte bzw. der Einrichtung die Hände waschen oder desinfizieren können.
- Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen, genutzte Leibchen sind nach Ge- brauch zu waschen.
- Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen sowie der Einsatz von Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren. Dabei sollten die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei gemeinsam genutzten Sportgeräten besonders konsequent eingehalten werden.
- Wir empfehlen auch weiterhin das Händewaschen vor und direkt nach dem Training bzw. Wettkampf. Weiterhin empfehlen wir:
- keine körperlichen Begrüßungsrituale (zum Beispiel Händedruck) durchzuführen,
- die Nutzung eigener Getränkeflaschen, die zu Hause gefüllt werden,
- auf Spucken und Naseputzen auf dem Feld zu verzichten,
- Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln zu unterlassen,
- den Abstand von mindestens 1,5 bis zwei Metern bei Ansprachen einzuhalten.
- Zur Sicherstellung der allgemeinen Hygiene auf dem Sportgelände empfehlen wir darüber hinaus die Erstellung und Einhaltung eines Reinigungs- und Desinfektionsplans.
3 Empfehlungen zum Trainings- & Wettkampfbetrieb
- Es muss sichergestellt sein, dass der Trainings- und Wettkampfspielbetrieb in der jeweili- gen Kommune behördlich gestattet ist.
- Beim Training im Kinderbereich sollte eine Platzhälfte von lediglich einer Mannschaft ge- nutzt werden.
- Beim Training im Jugend- und Seniorenbereich sollte einer Mannschaft der gesamte Platz zur Verfügung stehen.
- Meisterschaftsspiele sind nicht vorgesehen, geplante Freundschaftsspiele sind wie gehabt bei den jeweils zuständigen Spielleitern zu beantragen. Zwischen aufeinanderfolgenden Spielen sollte ausreichend Zeit eingeplant werden, um die Gesamtpersonenzahl auf dem Sportgelände auf ca. 75 Personen zu beschränken.
- Für noch ausstehende Pflichtspiele im Landes- bzw. Kreis-/Stadtpokal sind durch die spielleitenden Verbände gesonderte Vorgaben zu erlassen.
- Mannschaftsbesprechungen sollten nach Möglichkeit im Freien und unter Einhaltung der Abstandsregel erfolgen.
Rechtliches
Die Empfehlungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr für die Richtig- keit der Angaben wird nicht übernommen.
Quelle: www.sfv-online.de/